M 5.33 Absicherung der per Modem durchgeführten Fernwartung
Verantwortlich für Initiierung: IT-Sicherheitsmanagement
Verantwortlich für Umsetzung: Administrator
Die Fernwartung von IT-Systemen über ein Modem birgt besondere
Sicherheitsrisiken. Aus Sicherheitsgründen ist es sinnvoll, auf externe
Fernwartung zu verzichten. Ist dies nicht möglich, so sind zusätzliche
Sicherungsmaßnahmen unumgänglich.
Das zu wartende IT-System einschließlich des eingesetzten Modems muß die
folgenden Sicherheitsfunktionen realisieren:
- Der Aufbau der Verbindung für eine Fernwartung sollte immer vom lokalen
IT-System initiiert werden. Dies kann durch Anruf des zu wartenden IT-System
bei der Fernwartungsstelle oder über einen automatischen Rückruf (Callback)
realisiert werden.
- Das externe Wartungspersonal muß sich zu Beginn der Wartung authentisieren.
Werden dabei Paßwörter unverschlüsselt übertragen, sollten Einmalpaßwörter
benutzt werden (siehe M 5.34 Einsatz von
Einmalpaßwörtern ).
- Alle Tätigkeiten bei der Durchführung der Fernwartung müssen auf dem zu
wartenden IT-System protokolliert werden.
Darüber hinaus können am zu wartenden IT-System noch weitere Funktionalitäten
implementiert werden:
Die Fernwartung sollte lokal durch IT-Experten beobachtet werden. Auch wenn die
Fernwartung eingesetzt wird, weil intern das Know-How oder die Kapazität nicht
verfügbar ist, kann das Wartungspersonal nicht unbeaufsichtigt gelassen werden
(siehe auch M 2.4 Regelungen für Wartungs- und
Reparaturarbeiten ). Bei Unklarheiten über die Vorgänge sollte der lokale
IT-Experte sofort nachfragen. Es muß jederzeit die Möglichkeit geben, die
Fernwartung lokal abzubrechen.
Werden während der Wartung Daten oder Programme auf dem lokalen IT-System
angelegt, so muß dies deutlich erkennbar und nachvollziehbar sein, also z. B.
darf dies nur in besonders markierten Verzeichnissen oder unter bestimmten
Benutzerkennungen erfolgen.
Entsprechend M 3.2 Verpflichtung der Mitarbeiter
auf Einhaltung einschlägiger Gesetze, Vorschriften und Regelungen sind auch
mit externem Wartungspersonal vertragliche Regelungen über die Geheimhaltung
von Daten zu treffen. Insbesondere ist festzulegen, daß Daten, die im Rahmen
der Wartung extern gespeichert wurden, nach Abschluß der Arbeiten sorgfältig
gelöscht werden. Ebenso sind die Pflichten und Kompetenzen des externen
Wartungspersonals sorgfältig festzulegen.
Ergänzende Kontrollfragen:
- Von wo aus kann eine Fernwartung durchgeführt werden?
- Ist ein "Callback-Verfahren" realisiert?
- Sind die beschriebenen Sicherheitsfunktionen realisiert?
- Sind über Fernwartung vorgenommene Eingaben nachvollziehbar?
- Besteht über Fernwartung Zugriff auf die Protokolldateien?
- Werden erfolglose Login-Versuche protokolliert?
- Wird nach solchen Versuchen die Verbindung abgebrochen?
- Erfolgt ein zwangsweises Logout bei Leitungsunterbrechung?
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