Verantwortlich für Initiierung: Leiter Personal, Datenschutzbeauftragter, IT-Sicherheitsmanagement
Verantwortlich für Umsetzung: Personalabteilung, Vorgesetzte
Bei der Einstellung von Mitarbeitern sollen diese verpflichtet werden, einschlägige Gesetze (z. B. § 5 BDSG "Datengeheimnis"), Vorschriften und interne Regelungen einzuhalten. Damit sollen neue Mitarbeiter mit den bestehenden Vorschriften und Regelungen zur IT-Sicherheit bekannt gemacht und gleichzeitig zu deren Einhaltung motiviert werden. Dabei ist es sinnvoll, nicht nur die Verpflichtung durchzuführen, sondern auch die erforderlichen Exemplare der Vorschriften und Regelungen auszuhändigen und gegenzeichnen zu lassen bzw. für die Mitarbeiter an zentraler Stelle zur Einsichtnahme vorzuhalten.
Ergänzende Kontrollfragen:
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