M 2.4 Regelungen für Wartungs- und Reparaturarbeiten

Verantwortlich für Initiierung: Leiter IT

Verantwortlich für Umsetzung: Leiter IT, Administrator, IT-Benutzer

Als vorbeugende Maßnahme, um IT vor Störungen zu bewahren, ist die ordnungsgemäße Durchführung von Wartungsarbeiten von besonderer Bedeutung. Die rechtzeitige Einleitung von Wartungsarbeiten und die Überprüfung ihrer Durchführung sollte von einer zentralen Stelle aus wahrgenommen werden (z. B. Beschaffungsstelle). Dabei sollten die Wartungsarbeiten von vertrauenswürdigen Personen oder Firmen durchgeführt werden.

Wartungs- und Reparaturarbeiten im Hause

Für Wartungs- und Reparaturarbeiten, insbesondere wenn sie durch Externe durchgeführt werden, sind Regelungen über deren Beaufsichtigung zu treffen: während der Arbeiten sollte eine fachkundige Kraft die Arbeiten soweit beaufsichtigen, daß sie beurteilen kann, ob während der Arbeit nichtautorisierte Handlungen vollzogen werden. Weiterhin ist zu überprüfen, ob der Wartungsauftrag ausgeführt wurde.

Als Maßnahmen vor und nach Wartungs- und Reparaturarbeiten sind einzuplanen:

Externe Wartungs- und Reparaturarbeiten

Werden IT-Systeme zur Wartung oder Reparatur außer Haus gegeben, sind alle sensitiven Daten, die sich auf Datenträgern befinden, vorher physikalisch zu löschen. Ist dies nicht möglich, weil aufgrund eines Defekts nicht mehr auf die Datenträger zugegriffen werden kann, sind die mit der Reparatur beauftragten Unternehmen auf die Einhaltung der erforderlichen IT-Sicherheitsmaßnahmen zu verpflichten. Entsprechend M 3.2 Verpflichtung der Mitarbeiter auf Einhaltung einschlägiger Gesetze, Vorschriften und Regelungen sind mit diesen vertragliche Regelungen über die Geheimhaltung von Daten zu treffen. Insbesondere ist festzulegen, daß Daten, die im Rahmen der Wartung extern gespeichert wurden, nach Abschluß der Arbeiten sorgfältig gelöscht werden. Ebenso sind die Pflichten und Kompetenzen des externen Wartungspersonals sorgfältig festzulegen.

Die Durchführung externer Wartungsarbeiten muß protokolliert werden, welche IT-Systeme oder Komponenten wann an wen zur Reparatur gegeben wurden, wer dies veranlaßt hat, zu welchem Zeitpunkt die Reparatur abgeschlossen sein sollte und wann das Gerät wieder zurückgebracht wurde. Um dies nachhalten zu können, ist eine Kennzeichnung der IT-Systeme oder Komponenten erforderlich, aus der zum einem hervorgeht, welcher Organisation diese gehören, und zum anderen eine eindeutige Zuordnung innerhalb der Organisation möglich ist.

Bei Versand oder Transport der zu reparierenden IT-Komponenten sollte darauf geachtet werden, daß Beschädigungen und Diebstahl vorgebeugt wird. Befinden sich auf den IT-Systemen noch sensitive Informationen, müssen sie entsprechend geschützt transportiert werden, also z. B. in verschlossenen Behältnissen oder durch Kuriere. Weiterhin müssen Nachweise über den Versand (Begleitzettel, Versandscheine) und den Eingang beim Empfänger (Empfangsbestätigung) geführt und archiviert werden.

Bei IT-Systemen, die durch Paßwörter geschützt sind, müssen je nach Umfang der Reparaturarbeiten und der Art der Paßwortabsicherung, alle oder einige Paßwörter entweder bekanntgegeben oder auf festgelegte Einstellungen wie "REPARATUR" gesetzt werden, damit die Wartungstechniker auf die Geräte zugreifen können.

Nach der Rückgabe der IT-Systeme oder Komponenten sind diese auf Vollständigkeit zu überprüfen. Alle Paßwörter sind zu ändern. PC-Datenträger sind nach der Rückgabe mittels eines aktuellen Viren-Suchprogramms auf Computer-Viren zu überprüfen. Alle Dateien oder Programme, die sich auf dem reparierten Gerät befinden, sind auf Integrität zu überprüfen.

Fernwartung

Regelungen für die Fernwartung können der Maßnahme M 5.33 Absicherung der per Modem durchgeführten Fernwartung entnommen werden.

Ergänzende Kontrollfragen:


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