M 6.20 Geeignete Aufbewahrung der Backup-Datenträger
Verantwortlich für Initiierung: Leiter IT, IT-Sicherheitsmanagement
Verantwortlich für Umsetzung: Administrator, IT-Benutzer
Backup-Datenträger unterliegen besonderen Anforderungen hinsichtlich ihrer Aufbewahrung:
-
Der Zugriff auf diese Datenträger darf nur befugten Personen möglich sein, so dass eine Entwendung
ausgeschlossen werden kann.
- Ein ausreichend schneller Zugriff muss im Bedarfsfall gewährleistet sein.
- Für den Katastrophenfall müssen die Backup-Datenträger räumlich getrennt vom
Rechner aufbewahrt werden, wenn möglich in einem anderen Brandabschnitt.
Zu beachten sind auch die Anforderungen aus
M 2.3
Datenträgerverwaltung.
Ergänzende Kontrollfragen:
-
Wo werden die Datenträger der Datensicherung eines jeden Rechners aufbewahrt?
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