M 2.17 Zutrittsregelung und -kontrolle

Verantwortlich für Initiierung: Leiter Organisation, Leiter Haustechnik

Verantwortlich für Umsetzung: Leiter Haustechnik, Mitarbeiter

Der Zutritt zu schutzbedürftigen Gebäudeteilen und Räumen ist zu regeln und zu kontrollieren (siehe M 2.6 Vergabe von Zutrittsberechtigungen ). Die Maßnahmen reichen dabei von einer einfachen Schlüsselvergabe bis zu aufwendigen Identifizierungssystemen mit Personenvereinzelung, wobei auch die Nutzung eines mechanischen Schlüssels nebst Schloß eine Zutrittskontrolle darstellt. Für eine Zutrittsregelung und -kontrolle ist es erforderlich, daß

Die Vergabe von Rechten allein reicht nicht aus, wenn deren Einhaltung bzw. Überschreitung nicht kontrolliert wird. Die Ausgestaltung von Kontrollmechanismen sollte nach dem Grundsatz erfolgen, daß einfache und praktikable Lösungen oft ebenso effizient sind wie aufwendige Technik. Beispiele hierfür sind: Ergänzend kann der Einbau von Ausweislesern verschiedenster Qualitäten, von Schleusen und Vereinzelungseinrichtungen sinnvoll sein. Zur Schlüsselverwaltung siehe M 2.14 Schlüsselverwaltung .

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