M 2.14 Schlüsselverwaltung
Verantwortlich für Initiierung: Leiter Organisation,
IT-Sicherheitsmanagement
Verantwortlich für Umsetzung: Leiter Haustechnik
Für alle Schlüssel des Gebäudes (von Etagen, Fluren und Räumen) ist ein
Schließplan zu fertigen. Die Herstellung, Aufbewahrung, Verwaltung und Ausgabe
von Schlüsseln ist zentral zu regeln. Reserveschlüssel sind vorzuhalten und
gesichert aufzubewahren. Das gleiche gilt auch für alle Identifikationsmittel
wie Magnetstreifen- oder Chipkarten. Zu beachten bleibt:
- Ist eine Schließanlage vorhanden, sind für schutzbedürftige Bereiche eigene
Schließgruppen zu bilden, ggf. einzelne Räume aus der Schließgruppe
herauszunehmen und mit Einzelschließung zu versehen.
- Nicht ausgegebene Schlüssel und die Reserveschlüssel sind gegen unbefugten
Zugriff geschützt aufzubewahren.
- Die Ausgabe der Schlüssel erfolgt gegen Quittung und ist zu
dokumentieren.
- Es sind Vorkehrungen zu treffen, wie bei Verlust einzelner Schlüssel zu
reagieren ist (Meldung, Ersatz, Kostenerstattung, Austausch des Schlosses,
Austausch von Schließgruppen etc.).
- Bei Zuständigkeitsänderungen von Mitarbeitern sind deren
Schließberechtigungen zu prüfen, Schlüssel ggf. einzuziehen.
- Beim Ausscheiden von Mitarbeitern sind alle Schlüssel einzuziehen (Aufnahme
der Schlüsselverwaltung in den Laufzettel).
- Schlösser und Schlüssel zu besonders schutzbedürftigen Bereichen (zu denen
nur sehr wenige Schlüssel ausgegeben werden sollten) können bei Bedarf
getauscht werden, um so illegal nachgefertigten Schlüsseln die Funktion zu
nehmen.
Ergänzende Kontrollfragen:
- Welche Regelungen gibt es zur Schlüsselverwaltung?
- Werden diese Regelungen von den Mitarbeitern angenommen?
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