M 2.126 Erstellung eines Datenbanksicherheitskonzeptes

Verantwortlich für Initiierung: Leiter IT, IT-Sicherheitsmanagement

Verantwortlich für Umsetzung: IT-Sicherheitsmanagement

Da eine zentrale Datenhaltung über einen längeren Zeitraum hinweg einen zentralen und kritischen Aspekt des Informationsmanagements einer Behörde bzw. eines Unternehmens darstellt, kommt der Erstellung eines Datenbankkonzeptes eine besondere Bedeutung zu. Ein Datenbankkonzept beschäftigt sich mit den notwendigen Vorarbeiten zum eigentlichen Betrieb der Datenbank und sollte deshalb immer ein Datenbanksicherheitskonzept enthalten, welches auch den laufenden Betrieb untersucht.

Werden die Daten nicht ausreichend geschützt, kann es zu einem Verlust der Vertraulichkeit, Verfügbarkeit oder der Integrität kommen. Um diesem vorzubeugen, ist es unumgänglich, ein schlüssiges Datenbanksicherheitskonzept zu erstellen.

Um die Sicherheit einer Datenbank zu gewährleisten, muß ein geeignetes Datenbankmanagementsystem (DBMS) eingesetzt werden. Damit ein DBMS effektiven Schutz bieten kann, müssen folgende grundlegende Bedingungen erfüllt sein. Das DBMS muß

Direkte Zugriffe auf die Datenbank (z. B. über SQL-Interpreter wie SQL*Plus) dürfen nur für administrative Nutzer zugelassen werden, um Manipulationen an den Daten bzw. Datenbankobjekten (z. B. Tabellen und Indizes) zu verhindern. Datenbankobjekte dürfen ausschließlich über spezielle Kennungen kontrolliert modifiziert werden. Dementsprechend muß das DBMS über ein geeignetes Zugriffs- und Zugangskonzept verfügen (siehe M 2.129 Zugriffskontrolle einer Datenbank und M 2.128 Zugangskontrolle einer Datenbank). Benutzer-Kennungen, die nur über eine Anwendung Datenmodifikationen durchführen können, dürfen keinen direkten Zugang zur Datenbank erhalten, während Kennungen zur Verwaltung der Datenbankobjekte der kontrollierte direkte Zugriff erlaubt sein muß.

Weiterhin müssen folgende wichtige Aspekte in einem Datenbanksicherheitskonzept geregelt werden:

Für die Konzeption und den Betrieb eines Datenbanksystems muß geeignetes Personal zur Verfügung stehen. Der zeitliche Aufwand für den Betrieb eines Datenbanksystems darf nicht unterschätzt werden. Alleine die Auswertung der angefallenen Protokolldaten nimmt erfahrungsgemäß viel Zeit in Anspruch. Ein Datenbank-Administrator muß fundierte Kenntnisse über die eingesetzte DBMS-Software besitzen und auch entsprechend geschult werden.

Ergänzende Kontrollfragen:

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