M 2.128 Zugangskontrolle einer Datenbank

Verantwortlich für Initiierung: Leiter IT, IT-Sicherheitsmanagement

Verantwortlich für Umsetzung: Administrator

Die Datenbank-Software muß über geeignete Mechanismen zur Identifikation und Authentisierung der Benutzer verfügen, um eine wirkungsvolle Zugangskontrolle zu gewährleisten (siehe M 2.132 Regelung für die Einrichtung von Datenbankbenutzern/ -benutzergruppen).

Generell sollte man für normale Benutzer den Zugang zu einer Produktionsdatenbank über einen interaktiven SQL-Interpreter unterbinden. Auf solche Datenbanken sollte ausschließlich ein indirekter Zugang über die entsprechenden Anwendungen möglich sein. Die einzige Ausnahme bilden hier Datenbankkennungen zu Administrationszwecken.

Remote-Zugänge zu Datenbanken sollten äußerst restriktiv gehandhabt werden. Ist diese Art des Zugangs nicht zwingend erforderlich, so sind diese zu unterbinden. Ansonsten sollte nur denjenigen Benutzern ein Remote-Zugang ermöglicht werden, die diesen auch tatsächlich benötigen. Andere Benutzer dürfen nicht in der Lage sein, sich selbst einen Remote-Zugang zu verschaffen. Keinesfalls darf ein Remote-Zugang ohne Angabe einer gültigen Benutzerkennung und Eingabe eines Paßwortes möglich sein.

Ergänzende Kontrollfragen:

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