Verantwortlich für Initiierung: IT-Sicherheitsmanagement
Verantwortlich für Umsetzung: IT-Sicherheitsmanagement
Jedes elektronische Gerät strahlt mehr oder weniger starke elektromagnetische Wellen ab. Diese Abstrahlung ist als Störstrahlung bekannt und ihre maximal zulässige Stärke ist im Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Geräten (EMVG) geregelt. Bei Geräten, die Informationen verarbeiten (PC, Drucker, Fax-Gerät, Modem, etc.) kann diese Störstrahlung auch die gerade verarbeitete Information mit sich führen. Derartige informationstragende Abstrahlung wird bloßstellende Abstrahlung genannt. Wird die bloßstellende Abstrahlung in einiger Entfernung, z. B. in einem Nachbarhaus oder auch in einem in der Nähe abgestellten Fahrzeug empfangen, kann daraus die Information rekonstruiert werden. Die Vertraulichkeit der Daten ist damit in Frage gestellt. Die Grenzwerte des EMVG reichen im allgemeinen nicht aus, um das Abhören der bloßstellenden Abstrahlung zu verhindern. Hierzu müssen in aller Regel zusätzliche Maßnahmen getroffen werden.
Bloßstellende Abstrahlung kann einen Raum auf unterschiedliche Weise verlassen:
In allen Fällen hat die Installation, also die Verkabelung der Geräte untereinander und mit dem Stromversorgungsnetz, einen wesentlichen Einfluß auf die Ausbreitung und damit auch auf die Reichweite der Abstrahlung.
Vom BSI wurden und werden verschiedene Schutzmaßnahmen entwickelt, welche die Gefährdung ohne wesentliche Kostensteigerung wirksam reduzieren. Dazu gehören:
Vom BSI wurde ein Zonenmodell entwickelt, welches die Ausbreitungsbedingungen für bloßstellende Abstrahlung bei den jeweiligen Gebäude- und Geländeverhältnissen berücksichtigt. Dabei wird die Abschwächung der Abstrahlung auf ihrem Weg vom verursachenden IT-Gerät zum potentiellen Empfänger meßtechnisch erfaßt. Abhängig von den Gegebenheiten am Einsatzort können gegebenenfalls Geräte eingesetzt werden, an denen nur geringfügige oder gar keine Sonderentstörmaßnahmen durchgeführt wurden.
Die Quellenentstörung bewährt sich besonders bei der Neuentwicklung von IT-Produkten. Hier wird die bloßstellende Abstrahlung bereits am Entstehungsort innerhalb des Gerätes unterdrückt oder so verändert, daß sie nicht mehr auswertbar ist. Durch diese Methode kann z. B. auch der Einsatz kostengünstiger Kunststoffgehäuse möglich werden, mit vernachlässigbar geringen Auswirkungen auf den Serienpreis.
Ein detailliertes Abstrahlkriterienwerkes dient zur abgestuften Prüfung von IT-Geräten bzw. - systemen. Grundgedanke dieses Konzeptes ist es, den Umfang der Schutzmaßnahmen so gut wie möglich an die vom Anwender angenommene Bedrohungslage anzupassen, um so bei minimalem Kostenaufwand ein Optimum an Abstrahlsicherheit zu erzielen.
Die Erarbeitung von Kurzmeßverfahren und Manipulationsprüfverfahren erlaubt, auch nach Wartung, Reparatur oder möglichen unberechtigten Zugriffen die Abstrahlsicherheit mit möglichst geringem Aufwand sicherzustellen.
Hersteller von PC-Bildschirmen werben häufig mit dem Begriff "abstrahlarm" nach MPR II, TCO oder SSI. Diese Richtlinien berücksichtigen jedoch ausschließlich mögliche gesundheitsschädliche Auswirkungen der Gerätestrahlung. Die Meßverfahren und Grenzwerte für die Strahlung sind daher für den Nachweis bloßstellender Abstrahlung völlig ungeeignet und ermöglichen keine Bewertung der Sicherheit gegen unberechtigtes Mitlesen der Daten über bloßstellende Abstrahlung.
Daneben werden aber auch speziell abstrahlgeschützte IT-Systeme angeboten. In diesem Bereich gibt es zahlreiche Abstufungen des angebotenen Abstrahlschutzes. Um insbesondere bei hochschutzbedürftigen IT-Systemen eine Einstufung zu ermöglichen, wurden vom BSI sogenannte TEMPEST-Kriterien (Temporary Emission and Spurious Transmission) entwickelt. Ob ein Hersteller abstrahlgeschützte Geräte gemäß diesen TEMPEST-Kriterien in seinem Lieferprogramm anbietet, sollte durch eine Rückfrage beim Hersteller, beim BSI bzw. durch Einsicht in die offizielle Produktübersicht BSI 7206 geklärt werden. Dabei gehört zu der Aussage, daß für ein Gerät eine TEMPEST-Zulassung vorliegt, immer auch die Aussage des Zulassungsgrades.
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