M 4.42 Implementierung von Sicherheitsfunktionalitäten in der IT-Anwendung

Verantwortlich für Initiierung: Leiter IT, IT-Sicherheitsmanagement, Datenschutzbeauftragte, Verantwortliche der einzelnen IT-Anwendungen

Verantwortlich für Umsetzung: Anwendungsentwickler

Mehrere Gründe können zu der Notwendigkeit führen, daß innerhalb der Anwendungsprogramme selbst Sicherheitsfunktionalitäten wie eine Zugangskontrolle, eine Zugriffsrechteverwaltung und prüfung oder eine Protokollierung implementiert werden müssen:

Diese zusätzlichen Anforderungen an IT-Anwendungen müssen schon in der Planung und Entwicklung berücksichtigt werden, da eine nachträgliche Implementation meist aus Kostengründen nicht mehr möglich ist.

Ergänzende Kontrollfragen:


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