M 2.84 Entscheidung und Entwicklung der Installationsanweisung für Standardsoftware

Verantwortlich für Initiierung: Behörden-/Unternehmensleitung

Verantwortlich für Umsetzung: Beschaffungsstelle, Leiter Fachabteilung, Leiter IT

Nach Abschluß aller Test müssen die Testergebnisse der Beschaffungsstelle vorgelegt werden. Die Entscheidung für ein Produkt hat jetzt die Beschaffungsstelle unter Beteiligung der Leiter der Fachabteilung und des IT-Bereichs aufgrund der Testergebnisse und des daraus resultierenden Preis-/Leistungsverhältnisses zu treffen. Hierbei ist insbesondere der Erfüllungsgrad der einzelnen Produkte gegenüber dem Anforderungskatalog in Relation zum Kaufpreis zu stellen. Auch sollten zusätzliche Funktionen der Produkte, die nicht im Anforderungskatalog aufgeführt wurden, aber dennoch für den Einsatz sinnvoll sind, bei der Entscheidung berücksichtigt werden.

Erstellen einer Installationsanweisung

Nach der Entscheidung für ein Produkt muß anschließend für das ausgewählte Produkt eine Installationsanweisung erstellt werden. Während des Testens wurde diejenige Konfiguration des Produktes ermittelt, die einen sicheren und effizienten Produktionsbetrieb erlaubt. Damit soll Benutzerfreundlichkeit, Ordnungsmäßigkeit und Sicherheit am Arbeitsplatz sichergestellt werden.

Um die geeignete Konfiguration des Produktes im Wirkbetrieb sicherzustellen, müssen bestimmte Parameter vorgegeben werden. Teilweise muß dies durch organisatorische Regelungen begleitet werden.

Für einige Eigenschaften eines Produktes wird im folgenden beispielhaft aufgezeigt, was im Rahmen einer Installationsanweisung vorgegeben werden kann.

Beispiel:

Benutzerfreundlichkeit:

Sicherheit: Funktion: Organisation: Randbedingungen: Ergänzende Kontrollfragen:

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