M 2.84 Entscheidung und Entwicklung der Installationsanweisung für
Standardsoftware
Verantwortlich für Initiierung: Behörden-/Unternehmensleitung
Verantwortlich für Umsetzung: Beschaffungsstelle, Leiter Fachabteilung,
Leiter IT
Nach Abschluß aller Test müssen die Testergebnisse der Beschaffungsstelle
vorgelegt werden. Die Entscheidung für ein Produkt hat jetzt die
Beschaffungsstelle unter Beteiligung der Leiter der Fachabteilung und des
IT-Bereichs aufgrund der Testergebnisse und des daraus resultierenden
Preis-/Leistungsverhältnisses zu treffen. Hierbei ist insbesondere der
Erfüllungsgrad der einzelnen Produkte gegenüber dem Anforderungskatalog in
Relation zum Kaufpreis zu stellen. Auch sollten zusätzliche Funktionen der
Produkte, die nicht im Anforderungskatalog aufgeführt wurden, aber dennoch für
den Einsatz sinnvoll sind, bei der Entscheidung berücksichtigt werden.
Erstellen einer Installationsanweisung
Nach der Entscheidung für ein Produkt muß anschließend für das ausgewählte
Produkt eine Installationsanweisung erstellt werden. Während des Testens wurde
diejenige Konfiguration des Produktes ermittelt, die einen sicheren und
effizienten Produktionsbetrieb erlaubt. Damit soll Benutzerfreundlichkeit,
Ordnungsmäßigkeit und Sicherheit am Arbeitsplatz sichergestellt werden.
Um die geeignete Konfiguration des Produktes im Wirkbetrieb sicherzustellen,
müssen bestimmte Parameter vorgegeben werden. Teilweise muß dies durch
organisatorische Regelungen begleitet werden.
Für einige Eigenschaften eines Produktes wird im folgenden beispielhaft
aufgezeigt, was im Rahmen einer Installationsanweisung vorgegeben werden
kann.
Beispiel:
Benutzerfreundlichkeit:
- Mit dem Produkt sind die Treiber X, Y und Z (Bildschirm, Drucker, Maus,
Netz) zu installieren, um eine für den Benutzer akzeptable Arbeitsumgebung zu
schaffen (Bildschirm flimmerfrei, vernünftige Druckaufbereitung, etc.).
- Diejenigen Einstellungen, bei denen einzelne Funktionen die größte
Verarbeitungsgeschwindigkeit haben, sind vorzugeben, wenn nicht andere
Kriterien wie Sicherheit dagegen sprechen (die Größe der Auslagerungsdateien
ist auf mindestens 10 MB festzusetzen, die Option Verifikation ist für die
Datensicherung zu aktivieren, obwohl die Verifikation zusätzlichen Zeitaufwand
erfordert).
Sicherheit:
- Die Parameter für Sicherheitsfunktionen sind voreinzustellen (z. B. die
Mindestlänge von Paßwörtern muß 6 Zeichen betragen, Datensicherungen sind
täglich zu erstellen, die Protokollierung ist im vollen Umfang zu aktivieren,
Zugriffsrechte auf personenbezogene Protokolldateien sind nur dem
Datenschutzbeauftragten einzurichten, ...).
- Werden mehrere sicherheitsrelevante Verfahren unterstützt (z. B.
Verschlüsselungsalgorithmus, Hash-Funktionen), sind diejenigen auszuwählen, mit
denen ein angemessenes Schutzniveau erreicht wird (als asymmetrische
Verschlüsselung ist RSA mit einer Schlüssellänge von mindestens 768 Bit
einzusetzen, als symmetrische Verschlüsselungsfunktion ist der Triple-DES
einzusetzen).
Funktion:
- Nur die Funktionen X, Y, und Z sind zu aktivieren, unerwünschte oder nicht
benötigte Funktionen sind abzuschalten.
- Die Funktion der automatischen Datensicherung ist mit dem Parameter "alle
10 Minuten" zu aktivieren.
Organisation:
- Die Installation ist vom Administrator durchzuführen.
- Regelungen für den Betrieb müssen erlassen werden (z. B. Datensicherungen
sind eigenverantwortlich vom Anwender durchzuführen, Paßwörter müssen nach 30
Tagen gewechselt werden).
Randbedingungen:
- Die Konfiguration der Plattform, auf der das Standardsoftwareprodukt zum
Einsatz kommen soll, muß insbesondere dann beschrieben und vorgegeben werden,
wenn systembedingte Schwachstellen der Plattform damit beseitigt werden.
Ergänzende Kontrollfragen:
- Sind in der Installationsanweisung alle Angaben für eine erfolgreiche
Installation enthalten?
- Sind Angaben enthalten, wie das Produkt wieder deinstalliert wird?
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