M 2.81 Vorauswahl eines geeigneten Standardsoftwareproduktes

Verantwortlich für Initiierung: Beschaffungsstelle

Verantwortlich für Umsetzung: Beschaffungsstelle, Leiter IT,-Bereich, Fachabteilung

Die Vorauswahl eines Standardsoftwareproduktes orientiert sich an dem durch die Fachabteilung und den IT-Bereich aufgestellten Anforderungskatalog. Zunächst sollte die für die Vorauswahl zuständige Stelle eine Marktanalyse durchführen, bei der anhand des Anforderungskatalogs eine tabellarische Marktübersicht erarbeitet werden sollte. In dieser Tabelle sollten für die in Frage kommenden Produkte Aussagen zu den im Anforderungskatalog festgehaltenen Punkten gemacht werden.

Die Marktübersicht sollte vom IT-Bereich erarbeitet werden, sie kann anhand von Produktbeschreibungen, Herstelleraussagen, Fachzeitschriften oder Händlerauskünften erstellt werden. Alternativ ist eine Ausschreibung möglich und teilweise vorgegeben. Der Anforderungskatalog ist Grundlage einer Ausschreibung, so daß anhand der eingehenden Angebote eine vergleichbare Marktübersicht erstellt werden kann.

Anschließend müssen die in der Marktübersicht erfaßten Produkte bzgl. der Vorgaben des Anforderungskatalogs bewertet werden. Hierzu kann die in M 2.80 Erstellung eines Anforderungskataloges für Standardsoftware erarbeitete Bewertungsskala eingesetzt werden. Anhand der vorliegenden Informationen wird festgestellt, welche der geforderten Eigenschaften des Produktes voranden sind. Fehlen dem Produkt notwendige Eigenschaften, wird es verworfen. Über die Bewertung der Bedeutung der einzelnen Eigenschaften jedes Produktes kann eine Summe ermittelt werden. Anhand dieser Summen kann nun eine Hitliste für die Produkte aus der Vorauswahl erstellt werden.

Beispiel

Die im Anforderungskatalog geforderten und bewerteten Eigenschaften für ein Komprimierungsprogramm werden nun wie folgt gewichtet:

Als Ergebnis ergibt sich, daß Produkt 3 herausfällt, da eine notwendige Eigenschaft nicht gegeben ist. Ansonsten wird die Hitliste angeführt von Produkt 2, gefolgt von Produkt 1 und 4.

Die erstellte Hitliste zusammen mit der Marktübersicht sollte dann der Beschaffungsstelle vorgelegt werden, damit dieser überprüfen kann, inwieweit die dort aufgeführten Produkte den internen Regelungen und gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Dabei muß die Beschaffungsstelle auch darauf achten, daß die anderen Stellen, deren Vorgaben eingehalten werden müssen, wie der Datenschutzbeauftragte, der IT-Sicherheitsbeauftragte oder der Personal- bzw. Betriebsrat, rechtzeitig beteiligt werden.

Es muß entschieden werden, wieviele und welche Kandidaten der Hitliste getestet werden sollen. Sinnvollerweise sollten die ersten zwei oder drei Spitzenkandidaten ausgewählt werden und daraufhin getestet werden, ob sie die wichtigsten Kriterien des Anforderungskatalogs auch tatsächlich erfüllen. Dies ist insbesondere für die notwendigen Anforderungen wichtig. Hierfür sollten Testlizenzen beschafft werden und, wie in M 2.82 Entwicklung eines Testplans für Standardsoftware und M 2.83 Testen von Standardsoftware beschrieben, Tests durchgeführt werden.

Neben den Kriterien des Anforderungskatalogs können für die Entscheidung noch die folgenden Punkte berücksichtigt werden:

Ist dann die Kaufentscheidung für ein Produkt gefallen, sollte der Kauf natürlich beim günstigsten Anbieter getätigt werden. Dieser hat sich evtl. schon bei der Marktsichtung herauskristallisiert.

Ergänzende Kontrollfragen:


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