M 2.40 Rechtzeitige Beteiligung des Personal- / Betriebsrates

Verantwortlich für Initiierung: IT-Sicherheitsmanagement, Leiter IT

Verantwortlich für Umsetzung: IT-Sicherheitsmanagement

Maßnahmen, die geeignet sind eine Verhaltens- oder Leistungsüberwachung eines Mitarbeiters zu ermöglichen - z. B. Protokollierung - , bedürfen der Mitbestimmung der Personalvertretung. Grundlage dessen sind die Betriebsverfassungs- und Personalvertretungsgesetze von Bund und Ländern. Die rechtzeitige und umfassende Information des Betriebs- oder Personalrates kann Zeitverzögerung bei der Umsetzung von Maßnahmen im Bereich des IT-Grundschutzes verhindern.


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