M 2.18 Kontrollgänge

Verantwortlich für Initiierung: Haustechnik, IT-Sicherheitsmanagement

Verantwortlich für Umsetzung: Haustechnik, IT-Sicherheitsmanagement

Eine Maßnahme kann nur so gut wirken, wie sie auch tatsächlich umgesetzt wird. Kontrollgänge bieten das einfachste Mittel, die Umsetzung von Maßnahmen und die Einhaltung von Auflagen und Anweisungen zu überprüfen.

Die Kontrollgänge sollen nicht dem Finden von Tätern dienen, um diese zu bestrafen. Sinn der Kontrollen soll es in erster Linie sein, erkannte Nachlässigkeiten möglichst sofort zu beheben (Fenster zu schließen, Unterlagen in Aufbewahrung zu nehmen etc.). In zweiter Linie können Ursachen für diese Nachlässigkeiten erkannt und evtl. in der Zukunft vermieden werden.

Die Kontrollgänge sollten durchaus auch während der Dienstzeit erfolgen und zur Information der Mitarbeiter über das Wie und Warum von Regelungen genutzt werden. So werden sie von allen Beteiligten eher als Hilfe denn als Gängelung angesehen.


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