M 2.166 Regelung des Einsatzes von Kryptomodulen

Verantwortlich für Initiierung: IT-Sicherheitsmanagement

Verantwortlich für Umsetzung: IT-Sicherheitsmanagement

Auch im laufenden Betrieb müssen eine Reihe von Sicherheitsanforderungen an den Einsatz von Kryptomodulen gestellt werden. Diese müssen adäquat in das technische und organisatorische Umfeld eingebunden sein, in dem sie eingesetzt werden.

Dafür müssen einige organisatorische Regelungen getroffen werden:

Es ist ein sicherer Betrieb der Kryptomodule zu gewährleisten, dazu gehören:

Auch im Rahmen des Schlüsselmanagements (siehe M 2.46 Geeignetes Schlüsselmanagement) müssen diverse Vorgaben gemacht werden:

Ergänzende Kontrollfragen:

© Copyright by Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik 2000.