M 1.7 Handfeuerlöscher

Verantwortlich für Initiierung: Leiter Haustechnik, Brandschutzbeauftragter

Verantwortlich für Umsetzung: Haustechnik, Brandschutzbeauftragter

Die meisten Brände entstehen aus kleinen, anfangs noch gut beherrschbaren Brandherden. Besonders in Büros findet das Feuer reichlich Nahrung und kann sich sehr schnell ausbreiten. Der Sofortbekämpfung von Bränden kommt also ein sehr hoher Stellenwert zu.

Diese Sofortbekämpfung ist nur möglich, wenn Handfeuerlöscher in der jeweiligen Brandklasse (DIN EN 3) in ausreichender Zahl und Größe (Beratung durch die örtliche Feuerwehr) im Gebäude zur Verfügung stehen. Dabei ist die räumliche Nähe zu schützenswerten Bereichen und Räumen wie Serverraum, Raum mit technischer Infrastruktur, Belegarchiv anzustreben. Pulverlöscher mit Eignung für Brandklasse E bis 1000 V sind für elektrisch betriebene Peripheriegeräte geeignet, für elektronisch gesteuerte Geräte, z. B. Rechner, sollten Kohlendioxyd-Löscher (Brandklasse B) zur Verfügung stehen.

Die Feuerlöscher müssen regelmäßig geprüft und gewartet werden. Die Beschäftigten sollten sich die Standorte des nächsten Feuerlöschers einprägen. Bei entsprechenden Brandschutzübungen sind die Mitarbeiter in die Benutzung der Handfeuerlöscher einzuweisen.

Ergänzende Kontrollfragen:


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