M 1.31 Fernanzeige von Störungen

Verantwortlich für Initiierung: Leiter IT, TK-Anlagen-Verantwortlicher, IT-Sicherheitsmanagement

Verantwortlich für Umsetzung: Administrator

IT-Geräte und Supportgeräte, die keine oder nur seltene Bedienung durch eine Person erfordern, werden oft in ge- und verschlossenen Räumen untergebracht (z. B. Serverraum). Das führt dazu, daß Störungen, die sich in ihrem Frühstadium auf die IT noch nicht auswirken und einfach zu beheben sind, erst zu spät, meist durch ihre Auswirkungen auf die IT, entdeckt werden. Feuer, Funktionsstörungen einer USV oder der Ausfall eines Klimagerätes seien als Beispiele für solche "schleichenden" Gefährdungen angeführt.

Durch eine Fernanzeige ist es möglich, solche Störungen früher zu erkennen. Viele Geräte, auf die man sich verlassen muß, ohne sie ständig prüfen oder beobachten zu können, haben heute einen Anschluß für Störungsfernanzeigen. Die technischen Möglichkeiten reichen dabei von einfachen Kontakten, über die eine Warnlampe eingeschaltet werden kann, bis zu Rechnerschnittstellen mit dazugehörigem Softwarepaket für die gängigen Betriebssysteme. Über die Schnittstellen ist es oft sogar möglich, jederzeit den aktuellen Betriebszustand der angeschlossenen Geräte festzustellen und so Ausfällen rechtzeitig begegnen zu können.

Ergänzende Kontrollfragen:


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