M 1.26 Not-Aus-Schalter

Verantwortlich für Initiierung: Leiter Haustechnik, Leiter IT

Verantwortlich für Umsetzung: Haustechnik

Bei Räumen, in denen elektrische Geräte in der Weise betrieben werden, daß z. B. durch deren Abwärme, durch hohe Gerätedichte oder durch Vorhandensein zusätzlicher Brandlasten ein erhöhtes Brandrisiko besteht, ist die Installation eines Not-Aus-Schalters sinnvoll. Da zur Betätigung des Not-Aus-Schalters Personal erforderlich ist, kommt er jedoch nur in solchen Bereichen in Frage, in denen ständig oder meistens Personen anwesend sind. In nicht oder nur sporadisch besetzten Bereichen ist eine Notabschaltung durch eine Brandfrühesterkennung wesentlich effektiver.

Mit Betätigung des Not-Aus-Schalters wird dem Brand eine wesentliche Energiequelle genommen, was bei kleinen Bränden zu deren Verlöschen führen kann. Zumindest ist aber die Gefahr durch elektrische Spannungen beim Löschen des Feuers beseitigt.

Zu beachten ist, daß lokale unterbrechungsfreie Stromversorgungen (USV) nach Ausschalten der externen Stromversorgung die Stromversorgung selbsttätig übernehmen und die angeschlossenen Geräte unter Spannung bleiben. Daher ist bei der Installation eines Not-Aus-Schalters zu beachten, daß auch die USV abgeschaltet und nicht nur von der externen Stromversorgung getrennt wird.

Der Not-Aus-Schalter sollte innerhalb des Raumes neben der Eingangstür (evtl. mit Lagehinweis außen an der Tür) oder außerhalb des Raumes neben der Tür angebracht werden. Dabei ist allerdings zu bedenken, daß dieser Not-Aus-Schalter auch ohne Gefahr versehentlich oder absichtlich betätigt werden kann.

Negativbeispiel: Ein Serverraum einer mittleren Behörde wurde mit ca. 10 Servern, 5 Laserdruckern und weiteren Geräten bestückt. Der Raum war nach den Gesichtspunkten des Einbruchschutzes mit entsprechenden Wänden, Fenstern und Türen ausgestattet. Ein Not-Aus-Schalter war nicht vorhanden. Es gab nur zwei Punkte, um diesen Raum gezielt stromlos schalten zu können: die Gebäudehauptverteilung im Keller oder die Verteilung des Raumes. Diese befand sich jedoch an der Wand, die der Eingangstür gegenüberlag, im Brandfalle nahezu unerreichbar.


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