M 1.23 Abgeschlossene Türen

Verantwortlich für Initiierung: Leiter Haustechnik, Leiter IT

Verantwortlich für Umsetzung: Haustechnik, Mitarbeiter

Die Türen nicht besetzter Räume sollten abgeschlossen werden. Dadurch wird verhindert, daß Unbefugte Zugriff auf darin befindliche Unterlagen und IT-Einrichtungen erlangen.

In manchen Fällen, z. B. in Großraumbüros, ist der Verschluß des Büros nicht möglich. Dann sollte alternativ jeder Mitarbeiter vor seiner Abwesenheit seine Unterlagen ("Clear-Desk-Politik") und den persönlichen Arbeitsbereich verschließen: Schreibtisch, Schrank und PC (Schloß für Diskettenlaufwerk, Tastaturschloß), Telefon.

Bei laufendem Rechner kann auf das Abschließen der Türen verzichtet werden, wenn eine Sicherungsmaßnahme installiert ist, mit der die Nutzung des Rechners nur unter Eingabe eines Paßwortes weitergeführt werden kann (paßwortunterstützte Bildschirmschoner), der Bildschirm gelöscht wird und wenn das Booten des Rechners die Eingabe eines Paßwortes verlangt.

Bei ausgeschaltetem Rechner kann auf das Verschließen des Büros verzichtet werden, wenn das Booten des Rechners die Eingabe eines Paßwortes verlangt.

Wird in oben genannten Fällen auf das Verschließen der Türen verzichtet, dürfen allerdings keine schutzbedürftigen Gegenstände wie Unterlagen oder Datenträger offen ausliegen.

Ergänzende Kontrollfragen:


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