M 1.18 Gefahrenmeldeanlage

Verantwortlich für Initiierung: Leiter Haustechnik, Brandschutzbeauftragter, IT-Sicherheitsmanagement

Verantwortlich für Umsetzung: Haustechnik

Ist eine Gefahrenmeldeanlage (GMA) für Einbruch oder Brand vorhanden und läßt sich diese mit vertretbarem Aufwand entsprechend erweitern, ist zu überlegen, ob zumindest die Kernbereiche der IT (Serverräume, Datenträgerarchive, Räume für technische Infrastruktur u. ä.) in die Überwachung durch diese Anlage mit eingebunden werden sollen. So lassen sich Gefährdungen wie Feuer, Einbruch, Diebstahl frühzeitig erkennen und Gegenmaßnahmen einleiten. Um die Schutzwirkung aufrechtzuerhalten, ist eine regelmäßige Wartung und Funktionsprüfung der GMA vorzusehen.

Ist keine GMA vorhanden oder läßt sich die vorhandene nicht nutzen, kommen als Minimallösung lokale Melder in Betracht. Diese arbeiten völlig selbständig, ohne Anschluß an eine Zentrale. Die Alarmierung erfolgt vor Ort oder mittels einer einfachen Zweidrahtleitung (evtl. Telefonleitung) an anderer Stelle.

Ergänzende Kontrollfragen:


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