M 1.15 Geschlossene Fenster und Türen

Verantwortlich für Initiierung: Leiter Haustechnik

Verantwortlich für Umsetzung: Haustechnik, Mitarbeiter

Fenster und nach außen gehende Türen (Balkone, Terrassen) sind in Zeiten, in denen ein Raum nicht besetzt sind, zu schließen. Im Keller- und Erdgeschoß und, je nach Fassadengestaltung, auch in den höheren Etagen bieten sie einem Einbrecher auch während der Betriebszeiten eine ideale Einstiegsmöglichkeit.

Während normaler Arbeitszeiten und sichergestellter kurzer Abwesenheit des Mitarbeiters kann von einer zwingenden Regelung für Büroräume abgesehen werden.

Ergänzende Kontrollfragen:


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