M 1.10 Verwendung von Sicherheitstüren
Verantwortlich für Initiierung: Leiter Haustechnik
Verantwortlich für Umsetzung: Haustechnik
Sicherheitstüren wie z. B. Stahlblechtüren, bieten gegenüber normalen
Bürotüren Vorteile:
- Sie bieten aufgrund ihrer Stabilität (DIN 18 103) einen höheren Schutz
gegen Einbruch (z. B. bei Keller- und Lieferanteneingängen) und
- sie verzögern in der Ausführung als selbstschließende feuerhemmende Tür
(FH-Tür T30, DIN 18 082) die Ausbreitung eines Brandes.
Der Einsatz von Sicherheitstüren ist über den von der Feuerwehr
vorgeschriebenen Bereich hinaus (vgl. M 1.6 Einhaltung
von Brandschutzvorschriften und Auflagen der örtlichen Feuerwehr )
besonders bei schutzbedürftigen Räumen wie Serverraum, Beleg- oder
Datenträgerarchiv sinnvoll.
Ergänzende Kontrollfragen:
- Wurde die Verwendung von Sicherheitstüren geprüft?
- Sind Brand- und Rauchschutztüren auch tatsächlich geschlossen oder werden
sie (unzulässigerweise) z. B. durch Keile offen gehalten?
© Copyright by Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik 2000
.