G 5.71 Vertraulichkeitsverlust schützenswerter Informationen

Für Informationen, die einen Schutzbedarf bezüglich ihrer Vertraulichkeit besitzen (wie Paßwörter, personenbezogene Daten, firmen- oder amtsvertrauliche Informationen, Entwicklungsdaten), besteht die inhärente Gefahr, daß die Vertraulichkeit durch Unachtsamkeit oder auch durch vorsätzliche Handlungen beeinträchtigt wird. Dabei kann auf diese vertraulichen Informationen an unterschiedlichen Stellen zugegriffen werden, beispielsweise

Auch die Art und Weise, wie die vertraulichen Informationen gewonnen werden, kann sehr unterschiedlich sein:

Je höher der Vertraulichkeitsbedarf der Informationen ist, umso größer ist auch der Anreiz für Dritte, diese Informationen zu erlangen und zu mißbrauchen.

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