G 5.71 Vertraulichkeitsverlust schützenswerter Informationen
Für Informationen, die einen Schutzbedarf bezüglich ihrer
Vertraulichkeit besitzen (wie Paßwörter, personenbezogene Daten,
firmen- oder amtsvertrauliche Informationen, Entwicklungsdaten), besteht die
inhärente Gefahr, daß die Vertraulichkeit durch Unachtsamkeit oder
auch durch vorsätzliche Handlungen beeinträchtigt wird. Dabei kann
auf diese vertraulichen Informationen an unterschiedlichen Stellen zugegriffen
werden, beispielsweise
- auf Speichermedien innerhalb von Rechnern (Festplatten),
- auf austauschbaren Speichermedien (Disketten, Magnetbänder),
- in gedruckter Form auf Papier (Ausdrucke, Akten) und
- auf Übertragungswegen während der Datenübertragung.
Auch die Art und Weise, wie die vertraulichen Informationen gewonnen werden,
kann sehr unterschiedlich sein:
- Auslesen von Dateien,
- Kopieren von Dateien,
- Wiedereinspielen von Datensicherungsbeständen,
- Diebstahl des Datenträgers und anschließendes Auswerten,
- Abhören von Übertragungsleitungen und
- Mitlesen am Bildschirm.
Je höher der Vertraulichkeitsbedarf der Informationen ist, umso
größer ist auch der Anreiz für Dritte, diese Informationen zu
erlangen und zu mißbrauchen.
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2000