G 5.3 Unbefugtes Eindringen in ein Gebäude

Das unbefugte Eindringen in ein Gebäude geht verschiedenen Gefährdungen der IT wie Diebstahl oder Manipulation voraus. Maßnahmen, die dagegen gerichtet sind, wirken dadurch auch gegen die entsprechenden Folgegefährdungen.

Schon durch das unbefugte Eindringen können Sachschäden entstehen. Fenster und Türen werden gewaltsam geöffnet und dabei beschädigt, sie müssen repariert oder ersetzt werden.


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