G 3.3 Nichtbeachtung von IT-Sicherheitsmaßnahmen

Aufgrund von Nachlässigkeit und fehlenden Kontrollen kommt es immer wieder vor, daß Personen die ihnen empfohlenen oder angeordneten IT-Sicherheitsmaßnahmen nicht oder nicht im vollen Umfang durchführen. Es können Schäden entstehen, die sonst verhindert oder zumindest vermindert worden wären. Je nach der Funktion der Person und der Bedeutung der mißachteten Maßnahme können sogar gravierende Schäden eintreten.

Vielfach werden IT-Sicherheitsmaßnahmen aus einem mangelnden Sicherheitsbewußtsein heraus nicht beachtet. Ein typisches Indiz dafür ist, daß wiederkehrende Fehlermeldungen nach einer gewissen Gewöhnungszeit ignoriert werden.

Beispiele:


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