IT-GSHB 2000 - BSI - Fahrlässige Zerstörung von Gerät oder Daten
G 3.2 Fahrlässige Zerstörung von Gerät oder Daten
Durch Fahrlässigkeit, aber auch durch ungeschulten Umgang kann es zu Zerstörungen an
Geräten und Daten kommen, die den Betrieb des IT-Systems empfindlich stören können. Dies
ist auch durch die unsachgemäße Verwendung von IT-Anwendungen möglich, wodurch
fehlerhafte Ergebnisse entstehen oder Daten unabsichtlich verändert oder zerstört werden. Durch
unachtsames Benutzen eines einzigen Löschbefehls können ganze Dateistrukturen gelöscht
werden.
Beispiele:
-
Benutzer, die aufgrund von Fehlermeldungen den Rechner ausschalten, statt ordnungsgemäß alle
laufenden Anwendungen zu beenden bzw. einen Sachkundigen zu Rate zu ziehen, können hierdurch
schwerwiegende Integritätsfehler in Datenbeständen hervorrufen.
- Durch umgestoßene Kaffeetassen oder beim Blumengießen eindringende Feuchtigkeit
können in einem IT-System Kurzschlüsse hervorrufen werden.
- Ein Benutzer, der es sich zur Gewohnheit gemacht hat, unter Unix den Löschbefehl rm
grundsätzlich ohne den Parameter für die Sicherheitsabfragen (-i) durchzuführen
oder gar mit -f die Sicherheitsabfragen grundsätzlich ausschaltet, riskiert in hohem Maße das
versehentliche Löschen von Dateien. Ähnliches gilt auch für den Befehl del *.* unter
MS-DOS.
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