IT-GSHB 2000 - BSI - Fahrlässige Zerstörung von Gerät oder Daten<b>

G 3.2 Fahrlässige Zerstörung von Gerät oder Daten

Durch Fahrlässigkeit, aber auch durch ungeschulten Umgang kann es zu Zerstörungen an Geräten und Daten kommen, die den Betrieb des IT-Systems empfindlich stören können. Dies ist auch durch die unsachgemäße Verwendung von IT-Anwendungen möglich, wodurch fehlerhafte Ergebnisse entstehen oder Daten unabsichtlich verändert oder zerstört werden. Durch unachtsames Benutzen eines einzigen Löschbefehls können ganze Dateistrukturen gelöscht werden.

Beispiele:


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