G 2.9 Mangelhafte Anpassung an Veränderungen beim IT-Einsatz
Die speziell für den Einsatz von Informationstechnik geschaffenen
organisatorischen Regelungen, aber auch das gesamte Umfeld einer Behörde
bzw. eines Unternehmens unterliegen ständigen Veränderungen. Sei es
nur, daß Mitarbeiter ausscheiden oder hinzukommen, Mitarbeiter das
Büro wechseln, neue Hardware oder Software beschafft wird, der
Zulieferbetrieb für die Betriebsmittel Konkurs anmeldet. Daß sich
bei einer ungenügenden Berücksichtigung der vorzunehmenden
organisatorischen Anpassungen Gefährdungen ergeben, zeigen folgende
Beispiele:
- Vor Urlaubsantritt vergißt ein Mitarbeiter, der Urlaubsvertretung
Zugriffsrechte auf alle von dieser benötigten Dateien und Verzeichnisse zu
übertragen. Hierdurch können sich Verzögerungen im IT-Betrieb
ergeben.
- Durch bauliche Änderungen im Gebäude werden bestehende Fluchtwege
verändert. Durch mangelhafte Unterrichtung der Mitarbeiter ist die
Räumung des Gebäudes nicht in der erforderlichen Zeit
möglich.
- Durch eine Umstellung eines IT-Verfahrens werden größere Mengen
an Druckerpapier benötigt. Durch fehlende Unterrichtung der
Beschaffungsstelle kommt es zu Engpässen im IT-Betrieb.
- Beim Empfang elektronischer Dokumente werden diese nicht automatisch auf
Makroviren überprüft, da dieses Problem noch nicht bekannt ist oder
kein Virenprüfprogramm vorhanden ist.
- Bei der Übermittlung elektronischer Dokumente wird nicht darauf
geachtet, diese in einem für die Empfängerseite lesbaren Format
abzuspeichern.
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2000