IT-GSHB 2000 - BSI - Ungeeigneter Umgang mit Sicherheitsvorfällen
G 2.62 Ungeeigneter Umgang mit Sicherheitsvorfällen
Sicherheitsvorfälle mit dem Potential großer Schäden werden in der Praxis nie
ausgeschlossen werden können. Die gilt auch dann, wenn eine Reihe von Sicherheitsmaßnahmen
umgesetzt sind. Wird auf akute Sicherheitsvorfälle nicht angemessen reagiert, so können sich daraus
unter Umständen große Schäden bis hin zu Katastrophen entwickeln.
Beispiele dafür sind:
-
Es treten zunächst sporadisch, dann massenhaft neue Computer-Viren mit Schadfunktionen auf. Erfolgt
keine rechtzeitige Reaktion, können unter Umständen ganze Organisationseinheiten
arbeitsunfähig werden. Konkret ist dies bei Auftreten des Computer-Virus "Melissa" beobachtet
worden.
- Auf einem Webserver finden sich unerklärlich veränderte Inhalte. Wird dies nicht als Hinweis auf
eventuelle Hacker-Attacken weiterverfolgt, können weitere Angriffe auf den Server unter Umständen
auch zu großem Imageverlust führen.
- In der Protokollierung einer Firewall finden sich Ungereimtheiten. Wird dies nicht als Hacking-Versuch
untersucht, können ggf. tatsächlich externe Angreifer die Firewall überwinden.
- Es werden Sicherheitslücken in den verwendeten IT-Systemen bekannt. Werden diese Informationen
nicht rechtzeitig beschafft und notwendige Gegenmaßnahmen nicht zügig umgesetzt, so besteht die
Gefahr, dass die Sicherheitslücken von Innen- oder Außentätern missbraucht werden.
- Es ergeben sich Hinweise auf manipulierte Unternehmensdaten. Wird dies nicht zum Anlass genommen, den
Manipulationen nachzugehen, so können auch unerkannte Manipulationen schwere Folgeschäden
nach sich ziehen, wie zum Beispiel fehlerhafte Lagerbestände, falsche Buchhaltung oder unkontrolliert
abgeflossene Finanzmittel.
- Wird Hinweisen auf Kompromittierung von vertraulichen Unternehmensdaten nicht nachgegangen,
können in Folge weitere vertrauliche Daten abfließen.
Diese Beispiele verdeutlichen, dass bei Sicherheitsvorfällen eine schnelle Benachrichtigung
zuständiger Stellen, eine zügige Reaktion und eine Unterrichtung der potentiell Betroffenen zur
Schadensminimierung oder -prävention notwendig ist.
Wenn für die Behandlung von Sicherheitsvorfällen keine geeignete Vorgehensweise definiert ist,
können außerdem falsche Entscheidungen getroffen werden, die z. B. dazu führen
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dass Pressevertreter falsche Auskünfte erhalten,
- dass die betroffenen Systeme bzw. Komponenten trotz schwerer Sicherheitslücken nicht abgeschaltet
werden,
- dass Systeme bzw. einzelne Komponenten bei relativ unbedeutenden Sicherheitslücken völlig
abgeschaltet werden,
- dass keinerlei Ausweichmaßnahmen vorgesehen sind, wie z. B. der Austausch kompromittierter
Komponenten, kryptographischer Verfahren oder Schlüssel.
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