IT-GSHB 2000 - BSI - Ungeeigneter Umgang mit Sicherheitsvorfällen

G 2.62 Ungeeigneter Umgang mit Sicherheitsvorfällen

Sicherheitsvorfälle mit dem Potential großer Schäden werden in der Praxis nie ausgeschlossen werden können. Die gilt auch dann, wenn eine Reihe von Sicherheitsmaßnahmen umgesetzt sind. Wird auf akute Sicherheitsvorfälle nicht angemessen reagiert, so können sich daraus unter Umständen große Schäden bis hin zu Katastrophen entwickeln.

Beispiele dafür sind:

Diese Beispiele verdeutlichen, dass bei Sicherheitsvorfällen eine schnelle Benachrichtigung zuständiger Stellen, eine zügige Reaktion und eine Unterrichtung der potentiell Betroffenen zur Schadensminimierung oder -prävention notwendig ist.

Wenn für die Behandlung von Sicherheitsvorfällen keine geeignete Vorgehensweise definiert ist, können außerdem falsche Entscheidungen getroffen werden, die z. B. dazu führen


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