G 2.53 Unzureichende Vertretungsregelungen für Telearbeit

Die Aufgaben des Telearbeiters sind in der Regel so konzipiert, daß er weitestgehend selbständig arbeiten kann. Dies birgt die Gefahr in sich, daß es im Krankheitsfall schwierig ist, eine entsprechende Vertretung für den Telearbeiter bereitzustellen. Insbesondere kann es zu Problemen führen, die erforderlichen Unterlagen oder die Daten aus dem Telearbeitsrechner für den Vertreter bereitzustellen, wenn keine Zutrittsmöglichkeiten zum häuslichen Arbeitsplatz des Telearbeiters bestehen.


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