G 2.5 Fehlende oder unzureichende Wartung
Die Funktionsfähigkeit der eingesetzten Technik muß
gewährleistet bleiben. Durch regelmäßige Wartung kann die
Funktionsfähigkeit der eingesetzten Technik gefördert werden. Werden
Wartungsarbeiten nicht oder nur unzureichend durchgeführt, können
daraus unabsehbar hohe Schäden oder Folgeschäden entstehen.
Beispiele:
- Die Batterien einer unterbrechungsfreien Stromversorgung (USV)
verfügen infolge fehlender Wartung über eine unzureichende
Kapazität (zu geringer Säuregehalt). Die USV kann einen Stromausfall
nicht mehr ausreichend lange überbrücken.
- Die Feuerlöscher verfügen aufgrund fehlender Wartung nicht mehr
über einen ausreichenden Druck, so daß ihre brandbekämpfende
Wirkung nicht mehr vorhanden ist.
- Der Laserdrucker fällt aufgrund Überhitzung aus, weil ein
Lüftungsgitter nicht vorschriftsmäßig gereinigt wurde.
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2000