G 2.47 Ungesicherter Akten- und Datenträgertransport

Werden Dokumente, Datenträger oder Akten zwischen der Institution und anderen Stellen, zum Beispiel dem häuslichen Arbeitsplatz, transportiert, besteht die Gefahr, daß sie

Insbesondere wenn es sich um Unikate handelt, können Zerstörung, Vertraulichkeitsverlust oder Manipulation größere Schäden verursachen.


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