G 2.3 Fehlende, ungeeignete, inkompatible Betriebsmittel
Eine nicht ausreichende Bereitstellung von Betriebsmitteln kann einen
IT-Betrieb erheblich beeinträchtigen. Störungen können sich aus
einer nicht ausreichenden Menge benötigter Betriebsmittel oder deren nicht
termingerechter Bereitstellung ergeben.
Ebenso kann es vorkommen, daß ungeeignete oder sogar inkompatible
Betriebsmittel beschafft werden, die infolgedessen nicht eingesetzt werden
können.
Beispiele:
- Durch das Jahr-2000-Problem können durch den bevorstehenden
Jahreswechsel Kompatibelitätsproblemen bei der eingesetzten Hard- und
Software auftreten.
- Für den neu angemieteten Datex-P-Anschluß wird vergessen, das
Entgelt für die Einrichtung an den Betreiber zu überweisen mit der
Folge, daß der Anschluß nicht freigeschaltet wird. Das
IT-Verfahren, das diesen Anschluß nutzen soll, kann daher nur mit
Verspätung in Betrieb genommen werden.
- Ein ungeeignetes Betriebsmittel ist zum Beispiel eine graphische
Benutzeroberfläche, die auf einem nicht ausreichend leistungsfähigen
Rechner installiert werden soll.
- Ein Beispiel für inkompatible Betriebsmittel sind Verbindungskabel
unterschiedlicher Pin-Belegung zum Anschluß von Druckern.
- Für den Betrieb einer Datenbank unter der neu beschafften
Datenbank-Software ist im zugehörigen Rechner nicht genügend
Hauptspeicher vorhanden oder der Plattenplatz reicht nicht aus.
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2000