G 2.18 Ungeordnete Zustellung der Datenträger
Bei ungeordneter Zustellung von Datenträgern besteht die Gefahr,
daß vertrauliche, auf dem Datenträger gespeicherte Daten in
unbefugte Hände gelangen oder das gewünschte Ziel nicht rechtzeitig
erreichen.
Beispiele:
- eine fehlerhafte Adressierung kann dazu führen, daß der
Datenträger einem unautorisierten Empfänger übergeben wird,
- eine unzureichende Verpackung kann zu einer Beschädigung des
Datenträgers führen, aber auch einen unbefugten Zugriff
ermöglichen, der nicht festgestellt werden kann,
- eine fehlende Festlegung der Verantwortung beim Empfänger kann zur
Folge haben, daß ein eingegangener Datenträger erst verspätet
bearbeitet wird,
- eine nicht festgelegte Versandart kann bewirken, daß der
Datenträger zu spät zugestellt wird, da die falsche Versandart
ausgewählt wurde,
- eine fehlende Festlegung der Verantwortung beim Absender kann zur Folge
haben, daß eine terminlich zugesicherte Zustellung der Datenträger
nicht eingehalten werden kann.
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2000