G 2.17 Mangelhafte Kennzeichnung der Datenträger

Unterbleibt eine ordnungsgemäße Kennzeichnung der ausgetauschten Datenträger, so ist für den Empfänger oft nicht nachvollziehbar, wer den Datenträger übersandt hat, welche Informationen darauf gespeichert sind oder welchem Zweck sie dienen. Wenn mehrere Datenträger ein- und desselben Absenders eingehen, kann bei fehlender Kennzeichnung die Reihenfolge verwechselt werden.

Beispiel:


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