G 2.17 Mangelhafte Kennzeichnung der Datenträger
Unterbleibt eine ordnungsgemäße Kennzeichnung der ausgetauschten
Datenträger, so ist für den Empfänger oft nicht nachvollziehbar,
wer den Datenträger übersandt hat, welche Informationen darauf
gespeichert sind oder welchem Zweck sie dienen. Wenn mehrere Datenträger
ein- und desselben Absenders eingehen, kann bei fehlender Kennzeichnung die
Reihenfolge verwechselt werden.
Beispiel:
- Absender A verschickt an den Empfänger E eine Diskette mit
Informationen, bei denen großes Gewicht auf deren Integrität gelegt
wird. Am nächsten Tag stellt A fest, daß die Daten fehlerhaft waren,
verschickt eine korrigierte Version und kündigt diese beim Empfänger
telefonisch an. Auf dem Postweg überholt nun die zweite Diskette die
erste, so daß der Empfänger aufgrund mangelhafter Kennzeichnung
glaubt, die zuerst erhaltene Diskette enthielte die falschen Daten.
© Copyright by Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
2000