G 1.5 Wasser
Der unkontrollierte Eintritt von Wasser in Gebäuden oder Räumen
kann bspw. bedingt sein durch:
- Regen, Hochwasser, Überschwemmung,
- Störungen in der Wasser-Versorgung oder Abwasser-Entsorgung,
- Defekte der Heizungsanlage,
- Defekte an Klimaanlagen mit Wasseranschluß,
- Defekte in Sprinkleranlagen und
- Löschwasser bei der Brandbekämpfung.
Unabhängig davon, auf welche Weise Wasser in Gebäude oder Räume
gelangt, besteht die Gefahr, daß Versorgungseinrichtungen oder
IT-Komponenten beschädigt oder außer Betrieb gesetzt werden
(Kurzschluß, mechanische Beschädigung, Rost etc.). Durch die
Unterbringung zentraler Einrichtungen der Gebäudeversorgung
(Hauptverteiler für Strom, Telefon, Daten) in Kellerräumen ohne
selbsttätige Entwässerung, kann eindringendes Wasser sehr hohe
Schäden verursachen.
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2000