G 1.5 Wasser

Der unkontrollierte Eintritt von Wasser in Gebäuden oder Räumen kann bspw. bedingt sein durch:

Unabhängig davon, auf welche Weise Wasser in Gebäude oder Räume gelangt, besteht die Gefahr, daß Versorgungseinrichtungen oder IT-Komponenten beschädigt oder außer Betrieb gesetzt werden (Kurzschluß, mechanische Beschädigung, Rost etc.). Durch die Unterbringung zentraler Einrichtungen der Gebäudeversorgung (Hauptverteiler für Strom, Telefon, Daten) in Kellerräumen ohne selbsttätige Entwässerung, kann eindringendes Wasser sehr hohe Schäden verursachen.

© Copyright by Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik 2000